Teilnahmebedingungen der Ad Alliance GmbH für Teilnehmer an Umfragen über die Panelgemeinschaft „Love2say“
1. Betreiber der Panelgemeinschaft Love2say
Love2say ist eine Gemeinschaft von Teilnehmer/innen an Umfragen aus der Markt- und
Meinungsforschung. Betreiber der Plattform ist die
Ad Alliance GmbH
Picassoplatz 1
50679 Köln
(„Ad Alliance“).
Love2say (nachfolgend auch „Panel“ genannt) wird technisch und administrativ
im Auftrag von Ad Alliance betrieben durch die
GapFish GmbH
Uhlandstraße 175
10719 Berlin
E-Mail:
info@gapfish.com
2. Teilnahmevoraussetzungen
Allen natürlichen Personen, mit Wohnsitz in Deutschland, die das 14. Lebensjahr
abgeschlossen haben, steht die Möglichkeit der Teilnahme an Love2say zu.
Minderjährige benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihrer Eltern.
Davon ausgenommen sind Personen, die im Bereich der Marktforschung, Marketing,
Werbung oder ähnlichen Bereichen beschäftigt sind. Jeder Teilnehmer darf sich
nur einmal registrieren. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
Dafür genügt eine Mitteilung in Textform. Ein Anspruch eines Teilnehmers auf die
Teilnahme an Umfragen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des
Panelbetreibers auf Teilnahme des Teilnehmers an einer Umfrage.
3. Datenschutz
Personenbezogenen Daten und Angaben, die zur Einladung zu Markt- und
Meinungsforschungsumfragen und zu deren Vergütung erforderlich sind,
werden – wie in der
Datenschutzerklärung
beschrieben – erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Einwilligung kann durch Löschung des
Teilnehmerkontos jederzeit widerrufen werden. Damit erlischt gleichzeitig die
Zugangsberechtigung bei Love2say.de.
Durch die Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dafür, in
Zukunft unverbindlich über den technischen Betreiber der Plattform GapFish oder
einen Nachfolger von GapFish per E-Mail oder Push-Nachrichten zu Umfragen eingeladen
zu werden. GapFish darf diese E-Mail-Adresse auch für allgemeine Benachrichtigungen
im Zusammenhang mit Love2say nutzen, beispielsweise für Newsletter.
Eine Weitergabe der E-Mail-Adresse an Dritte, z.B. zu Vermarktungszwecken oder Werbung,
erfolgt jedoch nicht. Ad Alliance behält sich vor, Profile, die über Teilnehmer des
Panels gebildet wurden/werden auch in anderem Zusammenhang zu nutzen und diese
z.B. mit anderen Nutzungsprofilen zu verbinden, als Quelle für statistische
Hochrechnungen oder Datenanreicherungen zu nutzen sowie auch zur werblichen Ansprache
aus den Daten generierter Zielgruppen (nicht direkt der Panelteilnehmer, wobei diese
in den so gebildeten Zielgruppen enthalten sein können) außerhalb des Panels zu verwenden.
Einzelheiten hierzu finden sich in der
Datenschutzerklärung.
4. Pflichten des Teilnehmers der Panelgemeinschaft
Der Teilnehmer der Panelgemeinschaft ist jederzeit verpflichtet, nach bestem
Wissen wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sowohl bei der Registrierung
als auch in den Umfragen. Werden vorsätzlich falsche Angaben gemacht,
so kann der Teilnehmer von der Panelgemeinschaft ausgeschlossen werden.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Angaben zu seiner Person in seinem
persönlichen Login-Bereich jederzeit aktuell zu halten. Davon umfasst
sind der Name, die Adresse sowie die E-Mail-Adresse.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Informationen und Material (Abbildungen,
Fragen, Texte, Formulierungen, Vorlagen), das ihm bei der Teilnahme an
Umfragen zur Kenntnis gelangt, vertraulich zu behandeln, d.h. nicht zu speichern
oder an Dritte weiterzugeben. Verletzt der Teilnehmer diese Pflicht, so macht
er sich schadensersatzpflichtig. Jeder Verdacht auf betrügerische, missbräuchliche
oder rechtswidrige Tätigkeit durch den Teilnehmer kann zum Ausschluss führen.
Mit dem Ausschluss verfällt zugleich jeder Anspruch auf alle Incentives.
5. Aufwandsentschädigung bzw. Incentives
Für die Teilnahme an einer Umfrage kann GapFish eine Aufwandsentschädigung
in Form von „Punkten“ anbieten (sog. Incentives). Der Teilnehmer kann bei
jeder Umfrage, zu der er eingeladen wird, frei entscheiden, ob er teilnehmen
möchte oder nicht. Ein Anspruch auf Punkte kann nur dann entstehen, wenn
der Teilnehmer ordnungsgemäß an einer Umfrage teilgenommen und die Fragen
wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat. Unterbricht der Teilnehmer
die Beantwortung der Umfrage vor deren Ende, so entsteht kein Anspruch auf
Punkte. Am Ende der Umfrage wird der Teilnehmer über die Gutschrift der Punkte
benachrichtigt. Erst mit dieser Benachrichtigung entsteht ein Anspruch auf die
Gutschrift der Punkte. Ab der im Teilnehmerbereich angezeigten Mindestanzahl
können die Punkte in Gutscheine umgewandelt werden. Der Gutscheincode wird
dann im Nutzerkonto angezeigt. Sollte GapFish andere Auszahlungsarten anbieten,
z.B. Sachprämien oder Überweisung auf ein Konto, so können diese anstelle von
Gutscheinen gewählt werden. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Angebots
durch den Teilnehmer, kann eine Ausschüttung des Guthabens, bis zu einer
Identitätsverifizierung, zurückgehalten werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft und dem damit verbundenen Widerruf der
Einwilligung zur Verarbeitung der Daten, verfallen alle Punkte. Sollte
sich ein Mitglied 12 Monate lang nicht im Nutzerkonto einloggen
und an keiner Umfrage teilnehmen, so gilt der Teilnehmer als inaktiv
und die gesamten angesammelten Incentives verfallen. GapFish versendet vor Ablauf
der 12 Monate eine Erinnerungsmail und fordert das Mitglied auf, sich einzuloggen.
Der Panelteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Betreiber und dessen
Dienstleistern korrekte Angaben vorliegen. Für Gutscheinübermittlungen,
die aufgrund einer falschen Angabe verloren gehen, haftet der Teilnehmer.
6. Freunde empfehlen (Tell-A-Friend-Programm)
Love2say hat das Tell-A-Friend Programm eingerichtet, in dessen Rahmen Teilnehmer
neue Teilnehmer werben können und dafür als Dankeschön ein Bonus-Incentive
(in Form von Incentives, siehe Ziffer 5) erhalten. Es dürfen nur Personen, die
in einem der von uns vorgeschlagenen Länder wohnhaft sind, angeworben werden.
Die Höhe der Vergütung wird von Love2say festgelegt und auf der Website bekannt
gegeben. Ein neuer Teilnehmer gilt als geworben, wenn er sich unter Verweis
auf den werbenden Teilnehmer bzw. unter Verwendung des persönlichen Werbelinks,
den er per E-Mail oder über einen Social Media Kanal erhalten hat, anmeldet und
erfolgreich an Kunden-Umfragen teilnimmt. Dabei müssen sowohl die persönlichen Daten
wahrheitsgemäß angegeben, als auch die Umfrage ordnungsgemäß beantwortet werden.
Das Bonus-Incentive wird danach automatisch dem Nutzerkonto des werbenden Teilnehmers
gutgeschrieben.
Sollte sich herausstellen, dass die geworbene Person gegen
die AGB verstoßen hat, können die gutgeschriebenen Bonus-Incentives für diese
Werbung wieder zurückgebucht werden. Der Verdacht auf unlautere Werbung, z.B. durch
Spam oder künstliche Anmeldungen, kann zum Ausschluss aus der Panelgemeinschaft führen.
7. Wechsel des Betreibers der Panelgemeinschaft
Der Betreiber der Panelgemeinschaft Love2say behält sich das Recht vor, die
Panelgemeinschaft Love2say auf einen anderen Betreiber zu übertragen. Mit der
Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu, dass seine Rechte
und Pflichten als Teilnehmer auf einen anderen Betreiber übergehen können, sofern
die Rechte und Pflichten sich dadurch nicht zuungunsten des Teilnehmers verändern.
Er erklärt sein Einverständnis auch dazu, dass sämtliche Daten und Angaben, insbesondere
die im Rahmen der Registrierung und von Umfragen erhoben wurden, in einem solchen Fall
auf den anderen Betreiber übertragen werden. Auch nach Übertragung der Panelgemeinschaft
darf diese nur zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung betrieben werden.
Vor Übertragung der Panelgemeinschaft wird der Betreiber die Teilnehmer rechtzeitig
über die geplante Maßnahme in Kenntnis setzen. In diesem Fall hat der Teilnehmer
das Recht, seine oben erklärte Einwilligung schriftlich gegenüber dem Betreiber zu widerrufen.
8. Änderung der Teilnahmebedingungen
Ad Alliance behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für
die Zukunft zu aktualisieren und in das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer einzubeziehen,
wenn Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Änderungen
der Marktgegebenheiten oder Währungsumstellungen eine Anpassung erforderlich machen.
Dies betrifft dann die Teile, die von solchen Änderungen, bzw. veränderten Umständen
betroffen sind. Für die Wirksamkeit bedarf es einer Zustimmung des Panel-Teilnehmers.
Die Änderungen werden ferner auch dann wirksam, wenn der Panel-Teilnehmer diesen nicht
innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Mitteilung widerspricht. Für eine
Mitteilung ist mindestens erforderlich, dass Ad Alliance die neue Fassung der
Teilnahmebedingungen dem Panel-Teilnehmer an die von diesem angegebene E-Mail-Adresse
übermittelt. Widerspricht der Panel-Teilnehmer der Einbeziehung der Änderungen der
Teilnahmebedingungen in das Vertragsverhältnis nicht innerhalb einer Frist von sechs
Wochen, so gilt die Zustimmung als erteilt. Eine Möglichkeit zum Widerspruch besteht
nicht, sofern Änderungen für den Panelteilnehmer lediglich vorteilhaft oder sie
neutral sind. In anderen Fällen ist die Einbeziehung geänderter Teilnahmebedingungen
in das Vertragsverhältnis mit dem Panel-Teilnehmer nur mit Zustimmung der Nutzer möglich.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des
Betreibers der Panelgemeinschaft. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen
bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet eine
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der
entfallenen Bestimmung gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Stand 01.04.2019